Er ist der Unartigste von allen: Weihnachtsmann leistet sich alle Jahre wieder Verkehrsverstöße.
Alle Jahre wieder verstößt er gegen die StVO
Wußtest du eigentlich, dass der fröhliche Mann in Rot ein notorischer Verkehrssünder ist? Tatsächlich hätte schon längst das eine oder andere Bußgeld für den Weihnachtsmann verhängt werden müssen!
- Notorischer Verkehrssünder: Der liebe, gute Weihnachtsmann schert sich kein Stück um die StVO.
- Saftiges Bußgeld: Über 1000 Euro Bußgeld drohen dem Weihnachtsmann allein wegen Überschreitung der Geschwindigkeit. Hinzu kommen weitere Sanktionen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
- Keine Bescherung bei der Bußgeldstelle? Die Vollstreckung des Bußgeldbescheids erweist sich als schwierig.
Berlin, 02. Dezember 2019 - Der Weihnachtsmann beurteilt Kinder nach ihrem Verhalten, doch er selbst nimmt es mit Regeln nicht allzu genau. Jedes Jahr verstößt er aufs Neue gegen zahlreiche Verkehrsvorschriften:
- Berechnungen zufolge ist der Weihnachtsmann regelmäßig mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs, sogar innerhalb geschlossener Ortschaften, in denen grundsätzlich nicht mehr als 50 km/h erlaubt sind. Dies stellt eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und Gefährdung des Straßenverkehrs dar.
- Laut diversen Berichten ist die Ladung auf dem Weihnachtsschlitten nicht vorschriftsgemäß vor dem Herabfallen gesichert. Hier liegt ebenfalls eine Gefährdung vor.
- Auch die Beleuchtungsvorschriften für Fahrzeuge gemäß der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung werden vom Weihnachtsmann seit langem ignoriert. Verschiedenen Quellen zufolge nutzt er stattdessen ein Rentier mit genetischer Besonderheit als Scheinwerfer.
Weihnachtsmann häuft vierstellige Bußgeldbeträge anGemäß des Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten drohen dem Weihnachtsmann allein für diese drei Verstöße insgesamt beinahe 1500 Euro Bußgeld. Hinzu
kommen voraussichtlich drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Können die Behörden dem Weihnachtsmann zudem weitere Missachtungen der Verkehrsregeln nachweisen, ist mit zusätzlichen Sanktionen zu rechnen.
Kann der Bußgeldbescheid vollstreckt werden?
Da es sich bei dem Weihnachtsmann weder um einen deutschen Staatsbürger noch einen EUBürger handelt, ist die Vollstreckung des Bußgeldbescheides voraussichtlich nicht möglich.
Zudem erweist sich die Zustellung des Bescheids an die bekannte Kontaktadresse des Weihnachtsmanns als schwierig. Unter Umständen könnte sich der Geschenkebringer jedoch dazu bewegen lassen, sein Bußgeld freiwillig zu zahlen.
Weitere Informationen rund um das Thema "Bußgelder für den Weihnachtsmann" findest du unter:
https://www.bussgeldkatalog.org/news/bussgeld-fuer-den-weihnachtsmann-alle-jahre-wiederverstoesst-er-gegen-die-stvo-1813953/
Pressemitteilung | Bussgeldkatalog.org
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